Nein, da du nach Abschluss deiner Therapie von uns eine genaue Leistungsaufstellung erhältst, ist es nicht erforderlich die Rückseite der ärztlichen Verordnung auszufüllen und zu unterzeichnen.
Nein, da du nach Abschluss deiner Therapie von uns eine genaue Leistungsaufstellung erhältst, ist es nicht erforderlich die Rückseite der ärztlichen Verordnung auszufüllen und zu unterzeichnen.